FAQs

Zum Ehrenamt gibt es viele Fragen. Die häufigsten haben wir für Sie auf dieser Seite beantwortet. Wenn Sie darüber hinaus Informationsbedarf haben, sind wir selbstverständlich gerne für Sie da - zum Beispiel telefonisch unter 02363/107-247.





Muss ich bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn ich ein Ehrenamt ausüben möchte?

Wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit übernehmen möchten, benötigen Sie zunächst guten Willen und die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen. Sie sollten also bereit sein, sich von Ihrer Organisation schulen zu lassen, wenn das für die Tätigkeit von Bedeutung ist. Besondere Kompetenzen sind hin und wieder angebracht - wie Fremdsprachkenntnisse oder handwerkliche Fähigkeiten. Manchmal ist auch ein Führerschein oder eine Übungsleiterausbildung erforderlich. In manchen Fällen gibt es auch gesetzliche Vorgaben für bestimmte Tätigkeiten. Eine umfassende Tätigkeitsbeschreibung ist deshalb in jedem Fall wichtig.

 

Können sich auch Organisationen aus anderen Städten registrieren?

Zurzeit steht diese Seite allen Dattelner Organisationen offen, die mit Ehrenamtlichen arbeiten. Organisationen aus anderen Städten erhalten einen Zugang, wenn sie ein Ehrenamt anbieten, das in Datteln ausgeübt werden kann.

 

Habe ich bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit Versicherungsschutz?

Aus sozialpolitischen Gründen sind nur die ehrenamtlich Engagierten gesetzlich pflichtversichert, die für bestimmte öffentlich-rechtliche Institutionen oder im Interesse der Allgemeinheit tätig sind. Einige Personengruppen können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern - Personen also, die sich als gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen engagieren, außerdem Personen, die sich in Gremien von Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen sowie für politische Parteien ehrenamtlich einsetzen.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz erhalten Sie auf engagiert-in-nrw.de

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet die Broschüre "Unfallversichert im freiwilligen Engagement" an.

Gesetzliche und private Unfallversicherung beleuchtet die Krankenkassen-Zentrale.

 

Muss ich einen Vertrag unterschreiben, wenn ich ehrenamtlich tätig sein möchte?

Die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit muss nicht vertraglich geregelt werden. Dennoch sollte es schriftliche Vereinbarungen geben, die festlegen, was vereinbart wurde. Das sorgt auf beiden Seiten für Klarheit.

 

Was ist bürgerschaftliches Engagement?

Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig, richtet sich nicht auf materiellen Gewinn aus, es ist gemeinwohlorientiert, öffentlich oder findet im öffentlichen Raum statt. In der Regel wird es gemeinschaftlich bzw. kooperativ ausgeübt. Bürgerschaftliches Engagement kann sowohl dauerhaft und kontinuierlich als auch kurzfristig und spontan angelegt sein.

 

Erhalte ich als Ehrenamtlicher eine Aufwandsentschädigung?

Dies ist selten der Fall. Es gibt allerdings Ausnahmen. Dazu gehört zum Beispiel die steuerfreie Übungsleiterpauschale im Sportbereich. Aufwandsentschädigungen werden zwischen Freiwilligen und der Organisation individuell vereinbart. Fakt ist, dass die wenigsten Organisationen Aufwändsentschädigungen zahlen können. Wichtiger sollte Ihnen sein, dass Ihnen Ihr Ehrenamt gefällt und dass Sie sich dabei wohl fühlen und Anerkennung finden.

 

Werden mir meine Fahrtkosten erstattet?

Ob Fahrtkosten erstattet werden, entscheidet die Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind. Selbstverständlich hängt das von den finanziellen Möglichkeiten der Organisation ab.

Unser Tipp: Wenn Sie einen langen Anfahrtsweg haben, klären Sie die Erstattung von Fahrtkosten am besten mit der Organisation ab, bevor Sie Ihre ehrenamtliche Tätigkeit beginnen.

 

Wann kann man die ehrenamtliche Tätigkeit beenden?

Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist absolut freiwillig und kann deshalb jederzeit beendet werden. Das ist gerade für Arbeitslose wichtig, da eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht die Aufnahme einer regulären Beschäftigung behindern darf. Dennoch sollten Sie beachten, dass die Organisation mit Ihnen zumindest für einen gewissen Zeitraum planen möchte.

Unser Tipp: Versuchen Sie gegenüber der Organisation so verbindlich wie möglich zu sein und sprechen Sie offen darüber, wie lange Sie ehrenamtlich tätig sein möchten.